Nur 50 von 631 Abgeordnete waren bei der Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz anwesend- War der Bundestag überhaupt beschlussfähig?

  • Der Bundestag winkte am 30. Juni 2017 mit den Stimmen von CDU und SPD den Gesetzesentwurf einfach durch.
  • Die Grünen, tapfer und konsequent wie immer, wenn es um die Verteidigung von bürgerlich-demokratischen Freiheitsrechten ging, enthielten sich. Lediglich die Linksfraktion stimmte geschlossen dagegen.
  • Bei der fraglichen Abstimmung waren zudem nur 50 Abgeordneten anwesend. Bundespräsident Norbert Lammert stellte trotzdem fest, dass der Bundestag beschlussfähig sei – obwohl dafür mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein müssten.
  • Dies erstaunt umso mehr, als direkt vor der Abstimmung zum NetzDG noch 623 Abgeordnete bei der Abstimmung über die „Ehe für alle“ ihre Stimme abgegeben hatten. Übrigens bei der Abstimmung über die Diätenerhöhung waren 665 Parlamentarier anwesend.
  • Dieses Abstimmungsverhalten steht damit wohl sinnbildlich für die derzeitige Verkommenheit in der deutschen Bundespolitik.