Die Änderung des Wahlrechts zum Europäischen Parlament steht zur Abstimmung. Ab sofort sollen zunehmend „transnationale Listen“ mit Kandidaten aus verschiedensten Mitgliedsstaaten gewählt werden, und nicht mehr nationale Kandidaten. Damit wird der Bezug zwischen Wählern und ihren „Volksvertretern“ noch weiter verringert.
Im Schatten des Ukraine-Krieges betreiben die Anhänger einer streng zentralistischen Europäischen Union die weitere Entmachtung der Mitgliedsstaaten. Auf Antrag des sozialistischen Europa-Abgeordneten Domènec Ruiz Devesa hat der Ausschuss des Europäischen Parlaments für konstitutionelle Fragen Ende März mit 19 zu neun Stimmen eine Gesetzesinitiative unterstützt, die das aktuelle Europäische Wahlgesetz zum Europäischen Parlament (EP) ersetzen soll.