Die (versuchte) Ausreise ist wieder strafbar! Ich dachte mich streift ein Bus als ich letzte Woche gelesen habe, dass die (versuchte) Ausreise also eine Republikflucht wieder strafbar ist:
München – Das Münchner Landgericht hat einen mutmaßlichen Dschihadisten zu zweieinhalb Jahren Haft wegen versuchter Ausreise in ein Terrorcamp verurteilt. Der 27-Jährige habe nach Syrien reisen wollen, um sich dort dem bewaffneten Kampf anzuschließen, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann am Donnerstag. Der Mann, der in München geboren und deutscher Staatsbürger ist, sei einmal in die Türkei geflogen und habe ein weiteres Mal den Flug dorthin geplant, „um weiter zu reisen nach Syrien, um dort in einem Ausbildungslager eine militärische Ausbildung zu bekommen“.
Also einmal in die Türkei fliegen und dann einen Urlaubsflug nach Syrien buchen, und schon hat man 2,5 Jahre Kost und Logis frei.
Das erinnert mich irgendwie an diesen angeblichen „Unrechtsstaat “ DDR. Auch hier war der Versuch auszureisen strafbar. Allerdings war in der DDR nach § 213 Absatz 1 StGB-DDR vom 12. Januar 1968, der Grundtatbestand des Ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren strafbewehrt.
Also so sieht es also aus wenn wir Reisefreiheit haben, aber auch mit der Meinungsfreiheit ist ja in dieser Staatssimulation nicht weit her. Ist Ihnen mal aufgefallen, das man ihnen immer öfter sagt WAS sie frei denken dürfen, irgendwie auch wie damals in der DDR. Unser Presse ist da ganz weit vorn. Schon bei der Nennung von Parteinamen. Die AFD zum Beispiel, ist die einzige Partei bei der ständig ein Adjektiv vor dem Parteiname genannt wird. Wir reden hier von einer demokratischen und zugelassenen Partei, bei der nicht mal der Verfassungsschutz einen Grund zur Überwachung findet. (Aber vielleicht sucht der Verfassungsschutz ja auch noch eine Verfassung die er schützen kann ;-))