Daß unsere Finanzämter und ihre Dienstherren die Politiker geldgierig bis zum Anschlag sind, wissen wir alle. Aber jetzt geht das Finanzamt Prenzlauer Berg nicht mehr nur gegen kleine Unternehmer sondern auch gezielt gegen gemeinnützige Vereine vor. Für ein paar Euro, oder sollte man sagen für ein 30 Silberlinge werden jetzt Unterstützern und Sponsoren die steuerliche Anerkennung versagt. Dazu wird die neue Waffe der Finanzämter verstärkt angewandt. Die steuerliche Anerkennung wird wegen angeblich „fehlender Gewinnerzielungsabsicht“ verweigert. In einem konkreten Fall wird einem gemeinnützigem Senioren Computer Club monatelang die Miete erlassen oder auf symbolische Summen gesenkt. Sodass der Club die Räume, die Computer, Technik und Internetleitung weiter nutzen kann und unsere Eltern und Großeltern den Anschluss an die neue Technikwelt nicht verlieren. Für das Finanzamt im Prenzlauer Berg, ist das allerdings kein Altruismus, das Wort kennen sie im Zimmer 14 nicht einmal, kein Sponsoring, keine Freundlichkeit, sondern einfach nur „fehlende Gewinnerzielungsabsicht“, also fehlende Gier. So das die Kosten nicht steuerlich anerkannt werden könnten.

Was mir hier im Besonderen fehlt ist mal eine gesetzliche Definition der „Gewinnerzielungsabsicht“. Ich muss sie beweisen und nicht sie mir das Fehlen derselben. Also was ist das eigentlich, Gewinnerzielungsabsicht? In welchem Gesetzblatt steht etwas über gewerbliche und steuersanktionierte Gier? Ab welchen Summen beginnt sie und müssen jetzt alle Menschen krampfhaft Gewinne machen. Müssen wir jetzt alle andere Menschen auspressen, damit unsere Politiker genügend Geld für Flughafen und Flüchtlinge haben? Nach meinen Erfahrungen ist dieses Argument ein subjektiv eingesetztes, nicht beweis- und damit nicht widerlegbares Argument mit dem alleinigen Zweck Bürger zu schröpfen. Der zahlt sowieso viel zu wenig Steuern. Er darf schließlich 47,1% seines Einkommens behalten.

Lassen sie sich bitte mal diese Zahl auf der Zunge zergehen. Sie arbeiten für einen Euro und müssen dafür 52,9 Cent an die Steuer abgeben. Das ist mehr als die Hälfte ihres Arbeitslohnes. Dafür dass sie arbeiten gehen dürfen sie auch noch die Hälfte abgeben und da haben wir jetzt nur die offiziellen Steuern eingerechnet. Eingerechnet sind zum Beispiel die Branntweinsteuer, die Biersteuer, die Schaumweinsteuer, die Zwischenerzeugnissteuer und die Alkopopsteuer, Kaffeesteuer, Feuerschutzsteuer, Hundesteuer, Tanzsteuer, Kinosteuer, Gaststättenerlaubnissteuer, Jagdsteuer, Spielautomatensteuer, Spielbanksteuer, Spielkartensteuer, Zweitwohnungssteuer, Leuchtmittelsteuer, Salzsteuer, Teesteuer, Zuckersteuer, Zündwarensteuer und in manchen Städten sogar eine Sexsteuer. Wenn Ihnen Grund und Boden gehört, bezahlen sie erst Grunderwerbssteuer und dann monatlich die Grundsteuer. Wenn sie erben oder sogar wenn sie nur ein Geschenk bekommen schlägt die Erbschaft– und Schenkungssteuer zu. Wir ignorieren mal solche lächerlichen Sachen wie nicht abziehbare und abziehbare Umsatzsteuer, Zölle, Verbrauchsteuern und Abschöpfungsbeträge auf eingeführte Güter und sonstige Gütersteuern wie Verbrauchsabgaben, Vergnügungssteuern, Versicherungssteuer, Börsensteuer und Börsenumsatzsteuer usw. Aber auch über neue Wege wird nachgedacht. Eine Absolventensteuer ist eine vorgeschlagene Steuer, die Akademiker zu entrichten hätten.

Übrigens, das Einkommensteuergesetz, erbringt knapp ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen der BRD und wurde 1934 erstmalig auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes vom damaligen Reichskanzler Adolf Hitler ausgefertigt und unterzeichnet. Während in den SHAEF Gesetzen 1945 die Anwendung aller Gesetze die während der Naziherrschaft eingesetzt wurden verboten wurde betraf dies nicht das Einkommensteuergesetzt. Im Gegenteil, im Kontrollratsgesetz Nr. 15 vom 11. Februar 1946 wurde eine starke Anhebung des Steuertarifs angeordnet.

Aber damit hat der Erfindungsreichtum unserer geldgierigen Machtelite noch kein Ende gefunden. Jetzt kommen noch die ganzen Abgaben, die Zwangsabgaben wie GEZ, Umweltzonen, Parkraumzonen, Konzessionsabgaben für Strom-, Wasser-, Entsorgungs-, und Gasanbieter. Weitere Gewerbe die Konzessionen zahlen müssen, dafür das sie arbeiten dürfen sind, Gaststäten, Bordelle, Spielkasinos, Verkehrsunternehmen (Spedition, Bus und Bahn), Krankenhäuser, Handwerksbetriebe der an Gas- und Wasserrohrnetzen arbeiten dürfen, Bewachungsgewerbe, Taxiunternehmen, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und -betreuer und viele mehr.

PS: Wussten sie eigentlich das Deutschland gar kein Steuergesetz hat? Im ?Geltungsbereich? des Grundgesetzes gelten die Abgabenordnung und das Bewertungsgesetz. Und im § 3 der Abgabenordnung wird auch erklärt was Steuern sind. Zitat: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen.“ Super, das bekommen auch unsere Politiker problemlos hin. Geld einzutreiben ohne Gegenleistungen zu bringen, passt.

Als ob das noch nicht reicht erfinden sie aber auch jede Menge an Pflichtversicherungen um an unser Geld zu kommen. Als da wären die Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung. Da mag ja noch das eine oder andere Sinnvolle dabei sein, wurde aber leider im Rahmen der Gewinnoptimierung pervertiert.

Aber nun geht die Wortfindung ja weiter, leben wir doch im Zeitalter des Orwellschen „Neusprech„. Da jetzt die Begriffe Steuern, Abgaben und Pflichtversicherung schon negativ belegt sind, wird ein neuer Begriff mit positiven Tendenzen geboren: !die Umlage! Beispiele gefällig?

  • KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
  • Umlage U1 und U2 kennen sie nicht? Finanzieller Pflichtbeitrag der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz, zahlt nicht die Kasse, zahlen sie selber!
  • Insolvenzgeldumlage
  • EEG-Umlage, die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen für jede Kilowattstunde Strom diese Umlage zahlen. (Darüber hinaus besteht gem. § 61 EEG eine Umlagepflicht für Eigenversorger! Das heißt, wenn sie es wagen ihren Strom selbst zu erzeugen und selbst zu verwenden müssen sie trotzdem diese Umlage zahlen. Inwieweit der Dynamo am Fahrrad dazu gehört konnte ich noch nicht ermitteln.)

Wenn wir dieses alles mal mit spitzer Feder zusammenrechnen werden sie feststellen das sie noch ein paar Cent übrigbehalten, da ist es doch legitim das ihnen das Finanzamt diese auch noch abnehmen möchte. Altruismus und Gemeinnützigkeit hat in dieser Politik der Gewinnoptimierung keinen Platz mehr und wird durch das Finanzamt zum Kollateralschaden. Denn ehrlich, gibt es noch irgendjemanden der unser Steuerrecht versteht?

Was sind Staaten anderes als große Räuberbanden, wenn es in ihnen keine Gerechtigkeit gibt. Sagte Aurelius Augustinus 354-430
(und dabei kannte er das Finanzamt Prenzlauer Berg noch gar nicht!)

Daß unser Steuerrecht von keinem Bürger mehr als gerecht empfunden wird, jedenfalls von keinem Menschen mit gesundem Menschenverstand, erkennen sie daran, das sie überall erzählen können wie sie die Steuer austricksen. Keiner, wirklich keiner erkennt darin einen Straftatbestand, jeder wird ihnen beipflichten oder es als Kavaliersdelikt behandeln.

Sollte uns das zu denken geben, ich glaube nein!

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